TP FinanceBERATUNG · BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

TP FINANCE / BERATUNGSRECHNER

Heute vorsorgen.
Morgen mehr Möglichkeiten.

Beitrag, Arbeitgeberzuschuss und Zukunftsszenarien gemeinsam durchrechnen.
Modellrechnung · Rechenjahr 2026

Berater-Cockpit

Beispielprofile

Profile überschreiben Alter, Gehalt, Beitrag und persönliche Steuer-/SV-Merkmale mit Beispielen. Bitte vor der Beratung an die tatsächlichen Verhältnisse anpassen.

Speicherung nur auf diesem Gerät im Browser, ohne Cloud-Synchronisierung. Einträge können von anderen Nutzern desselben Browserprofils eingesehen werden. Keine automatische Speicherung.


Welchen monatlichen Eigenaufwand möchten Sie einsetzen?

Berechnet die passende Entgeltumwandlung für die aktuellen Annahmen und den eingestellten Zuschuss, bis maximal 676 € Gesamtbeitrag.

01 Ihre Ausgangslage

Kinderfreibeträge beeinflussen Soli und Kirchensteuer; Elterneigenschaft und Kinder unter 25 beeinflussen den PV-Beitrag. Steuerklasse II setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Faktor 1 bedeutet ohne Faktorverfahren.

Für regulär beschäftigte, RV-/AV-pflichtige Arbeitnehmer von 18 bis 64 Jahren im ersten Dienstverhältnis. Ohne Einmalzahlungen, individuelle ELStAM-Freibeträge, Sachbezüge und Midijobs. Steuerklasse VI ist nicht abgebildet. Bei PKV wird Selbstzahlung der Versicherungsbeiträge unterstellt.

02 Finanzierung gestalten

Zusätzlich zum bisherigen Gehalt. Eine Umleitung bestehender VL ist hier nicht berechnet; sie benötigt einen separaten Vergleich der bisherigen Netto-VL.

Der gesetzliche Zuschuss wird nicht automatisch geprüft. Die Variante ohne Zuschuss dient nur zum Vergleich.

03 Annahmen offenlegen

Lohnsteuer und Soli werden lokal anhand des BMF-Programmablaufplans 2026 berechnet. Die Kirchensteuer folgt der ausgewählten Quote. SV-Beiträge werden aus den persönlichen Angaben ermittelt.

Die Beitragssätze aktualisieren sich mit den Eingaben. Abweichende Abrechnungsmerkmale können zu anderen tatsächlichen Nettowerten führen.

Pauschaler Modellabschlag, keine tatsächliche Tarifkostenberechnung. Keine Dynamik, keine Inflation.

04 Vergleich & Rentenmodell

Frei gewählte Modellannahme. Einen garantierten Faktor nur aus dem konkreten Angebot übernehmen; selbst dann ist das hochgerechnete Kapital nicht garantiert.

Netto-Rentenmodell nur für GKV-Pflichtversicherte mit dieser einzigen Betriebsrente, ohne weitere Versorgungsbezüge/Arbeitseinkommen und ohne Erreichen der KV-BBG. Heutige Regeln unverändert bis Rentenbeginn angenommen.

IHRE bAV IM ÜBERBLICK
Eigenaufwand (Netto)monatlicher verfügbarer Nettounterschied
Gesamter Sparbeitragmonatlich in die bAV

Wer finanziert Ihren Sparbeitrag?

Ihr Netto-Eigenanteil
Steuerentlastung (LSt, Soli, KiSt)
SV-Entlastung / Änderung PKV-Zuschuss
Arbeitgeberbeitrag
Ihre Brutto-Entgeltumwandlung

MODELL ZUM RENTENBEGINN
Modellkapital
Monatsrente brutto
Geschätzte Monatsrente netto
Unverbindlich · Kosten, Rentenfaktor und Abgaben gemäß Eingaben. Kapital und Rente sind nicht garantiert.

Was könnte daraus werden?

Nicht garantiert

Kapital zum Rentenbeginn, vor späteren Steuern und Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträgen. Monatliche Einzahlung am Monatsende.

Auch 6 % sind ausschließlich eine Rechenannahme. Tatsächliche Ergebnisse können deutlich abweichen; Verluste sind möglich. Die Darstellung ist keine Versicherungsleistung oder Rentenzusage.

Vorher und nachher: monatliche Gehaltswirkung

PositionOhne neue bAVMit neuer bAVDifferenz

Berechnungsübersicht für die angegebenen Standardmerkmale. Steuerberechnung nach BMF-PAP 2026, ergänzt um SV-Abzüge; keine DATEV-Anbindung. Individuelle Lohnabrechnung, Sonderzahlungen und sonstige Abzüge sind nicht abgebildet.

bAV und privates Sparen bei gleichem Eigenaufwand

PRIVATER SPARPLAN

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Die private Modellrente unterstellt eine spätere Verrentung des Kapitalwerts zum frei gewählten Faktor. Sie ist keine Auszahlungsgarantie eines Sparplans. Beide Monatswerte sind vor Abgaben; individuelle Tarifbedingungen sind nicht verglichen.

Vergleich der Kapitalwerte vor Auszahlungsabgaben. Die unterschiedliche Besteuerung, mögliche KV/PV-Beiträge und eine geringere gesetzliche Rente sind in diesem Kapitalvergleich nicht abgezogen. Daraus lässt sich kein pauschaler Netto-Vorteil ableiten. Verfügbarkeit, Vererbbarkeit und Arbeitgeberbindung unterscheiden sich ebenfalls.

Wie entsteht das bAV-Modellkapital?

Zusätzliche Betriebsrente – unverbindliches Modell

Modellrente = Kapital × Rentenfaktor / 10.000. KV: nur auf den Teil oberhalb 197,75 €/Monat. PV: bei Überschreiten der Freigrenze 197,75 € auf die gesamte Betriebsrente. Steuer = Bruttorente × eingestellte Steuerquote (ohne Abziehbarkeit von KV/PV). Freibetrag und Freigrenze entsprechen 2026; künftige Änderungen sind nicht prognostiziert.

Arbeitgeber & HR: Aufwand planen

Modell für Beschäftigte mit identischen Eingaben. Aufwand = Arbeitgeberbeitrag − geschätzte AG-SV-Ersparnis; ohne Umlagen, Unfallversicherung, Verwaltung und ertragsteuerliche Effekte. Bestehende Versorgungszusagen und Tarifverträge gesondert prüfen.

Beratungsnotizen & nächste Schritte

Folgetermin vereinbaren

Die Übersicht dokumentiert Eingaben und Modellrechnungen. Sie ersetzt keine vollständige individuelle Beratungsdokumentation.